Mitteilung vom
Ort: | Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim |
Zeit: | Vom 04.08.2025 – 02.09.2025 während den ordentlichen Bürostunden |
Einwendungen: | Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. |
Gesuchsteller: | Jura-Cement-Fabriken AG, Talstrasse 13, 5103 Wildegg |
Grundeigentümer: | Jura-Cement-Fabriken AG, Zurlindeninsel 1, 5000 Aarau |
Lage des Bau-grundstückes: | Parzelle Nr. 620 / Bergstrasse, Oberegg / Materialabbauzone |
Umschreibung des Bauvorhabens: | Leitplanke bei Steinbruch Oberegg |
Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden: | Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. c BauG / Zustimmung vom 25.07.2025 liegt vor. |
Gemeinderat Veltheim |
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