Aktuelles

  • ...
    Mitteilungsblatt vom 13.09.2024
    Mitteilung vom
  • ...
    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Werder Immobilien AG
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 09.09.2024 – 08.10.2024 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Werder Immobilien AG, Werdstrasse 2, 5106 Veltheim 
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Werdstrasse 2 / Parzelle Nr. 804
    Umschreibung des Bauvorhabens:Westfassade Firmengebäude: Erweiterung Heizung, Lüftung, Kühlung
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit g BauG
    Gemeinderat Veltheim 

     

  • ...
    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Stöckli
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 09.09.2024 – 08.10.2024 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Stöckli Marianne und Peter, Erlibachweg 3, 5106 Veltheim 
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Erlibachweg 3 / Parzelle Nr. 178
    Umschreibung des Bauvorhabens:Best. Wohnhaus Nr. 68 (AGV-Nr.): Erstellung Sickerleitungen, Dach- und Platzwasserführung, Umgebungsgestaltung
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. c BauG
    Gemeinderat Veltheim 

     

    9

  • ...
    Mitteilungsblatt vom 06.09.2024
    Mitteilung vom
  • ...
    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Morris
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 02.09.2024 – 01.10.2024 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Morris Sylwia und Richard, Mühlemattweg 11, 5106 Veltheim 
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Mühlemattweg 11 / Parzelle Nr. 1048
    Umschreibung des Bauvorhabens:Best. Wohnhaus Nr. 775 (AGV-Nr.): Klimaanlage für EFH
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:--
    Gemeinderat Veltheim 
  • ...
    Öffentliche Auflage eines Baugesuches -Baumgartner
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 02.09.2024 – 01.10.2024 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Baumgartner Benjamin, Bruggerstrasse 14, 5106 Veltheim 
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Bruggerstrasse 14 / Parzelle Nr. 325
    Umschreibung des Bauvorhabens:Best. Wohnhaus Nr. 27 (AGV-Nr.): Erweiterung Solarstromanlage – Vordach Südseite und Dach-Geräteschuppen
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:--
    Gemeinderat Veltheim 
  • ...
    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - e-tromec GmbH
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 02.09.2024 – 01.10.2024 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:e-tromec GmbH, Wildeggerstrasse 36, 5106 Veltheim 
    Grundeigentümer:Meier-Pauk Gabrielle und Pidro Sanel, Schümelweg 10, 5113 Holderbank
    Lage des Bau-grundstückes:Erliweg 1 / Parzelle Nr. 466
    Umschreibung des Bauvorhabens:Stützmauer entlang Schlossweg und Parkplätze
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:--
    Gemeinderat Veltheim 
  • ...
    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Bachmann
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 02.09.2024 – 01.10.2024 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Bachmann Erwin, Talstrasse 16, 5106 Veltheim 
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Talstrasse 14 / Parzelle Nr. 712
    Umschreibung des Bauvorhabens:Holzzaun und Holzlager mit Solaranlage (nachträgliches Baugesuch)
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. c. BauG / Zustimmung liegt vor
    Gemeinderat Veltheim 
  • ...
    Mitteilungsblatt vom 30.08.2024
    Mitteilung vom
  • ...
    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Suter
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 26.08.2024 – 24.09.2024 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Alfred und Susanna Suter, Werkstrasse 1, 5103 Wildegg 
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Gehrenweg 1 / Parzelle Nr. 47
    Umschreibung des Bauvorhabens:Best. Wohnhaus Nr. 150 (AGV-Nr.): Renovation / Innenumbau / Umgestaltung Aussengelände / div. Abbrüche im Aussenbereich / Überdachung Sitzplatz
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. b BauG
    Gemeinderat Veltheim