- ...
-
...
Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Werder Immobilien AG
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim Zeit: Vom 09.09.2024 – 08.10.2024 während den ordentlichen Bürostunden Einwendungen: Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. Gesuchsteller: Werder Immobilien AG, Werdstrasse 2, 5106 Veltheim Grundeigentümer: Dito Lage des Bau-grundstückes: Werdstrasse 2 / Parzelle Nr. 804 Umschreibung des Bauvorhabens: Westfassade Firmengebäude: Erweiterung Heizung, Lüftung, Kühlung Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden: Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit g BauG Gemeinderat Veltheim Dateien -
...
Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Stöckli
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim Zeit: Vom 09.09.2024 – 08.10.2024 während den ordentlichen Bürostunden Einwendungen: Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. Gesuchsteller: Stöckli Marianne und Peter, Erlibachweg 3, 5106 Veltheim Grundeigentümer: Dito Lage des Bau-grundstückes: Erlibachweg 3 / Parzelle Nr. 178 Umschreibung des Bauvorhabens: Best. Wohnhaus Nr. 68 (AGV-Nr.): Erstellung Sickerleitungen, Dach- und Platzwasserführung, Umgebungsgestaltung Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden: Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. c BauG Gemeinderat Veltheim 9
Dateien - ...
-
...
Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Morris
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim Zeit: Vom 02.09.2024 – 01.10.2024 während den ordentlichen Bürostunden Einwendungen: Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. Gesuchsteller: Morris Sylwia und Richard, Mühlemattweg 11, 5106 Veltheim Grundeigentümer: Dito Lage des Bau-grundstückes: Mühlemattweg 11 / Parzelle Nr. 1048 Umschreibung des Bauvorhabens: Best. Wohnhaus Nr. 775 (AGV-Nr.): Klimaanlage für EFH Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden: -- Gemeinderat Veltheim Dateien -
...
Öffentliche Auflage eines Baugesuches -Baumgartner
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim Zeit: Vom 02.09.2024 – 01.10.2024 während den ordentlichen Bürostunden Einwendungen: Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. Gesuchsteller: Baumgartner Benjamin, Bruggerstrasse 14, 5106 Veltheim Grundeigentümer: Dito Lage des Bau-grundstückes: Bruggerstrasse 14 / Parzelle Nr. 325 Umschreibung des Bauvorhabens: Best. Wohnhaus Nr. 27 (AGV-Nr.): Erweiterung Solarstromanlage – Vordach Südseite und Dach-Geräteschuppen Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden: -- Gemeinderat Veltheim -
...
Öffentliche Auflage eines Baugesuches - e-tromec GmbH
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim Zeit: Vom 02.09.2024 – 01.10.2024 während den ordentlichen Bürostunden Einwendungen: Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. Gesuchsteller: e-tromec GmbH, Wildeggerstrasse 36, 5106 Veltheim Grundeigentümer: Meier-Pauk Gabrielle und Pidro Sanel, Schümelweg 10, 5113 Holderbank Lage des Bau-grundstückes: Erliweg 1 / Parzelle Nr. 466 Umschreibung des Bauvorhabens: Stützmauer entlang Schlossweg und Parkplätze Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden: -- Gemeinderat Veltheim -
...
Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Bachmann
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim Zeit: Vom 02.09.2024 – 01.10.2024 während den ordentlichen Bürostunden Einwendungen: Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. Gesuchsteller: Bachmann Erwin, Talstrasse 16, 5106 Veltheim Grundeigentümer: Dito Lage des Bau-grundstückes: Talstrasse 14 / Parzelle Nr. 712 Umschreibung des Bauvorhabens: Holzzaun und Holzlager mit Solaranlage (nachträgliches Baugesuch) Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden: Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. c. BauG / Zustimmung liegt vor Gemeinderat Veltheim Dateien - ...
-
...
Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Suter
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim Zeit: Vom 26.08.2024 – 24.09.2024 während den ordentlichen Bürostunden Einwendungen: Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. Gesuchsteller: Alfred und Susanna Suter, Werkstrasse 1, 5103 Wildegg Grundeigentümer: Dito Lage des Bau-grundstückes: Gehrenweg 1 / Parzelle Nr. 47 Umschreibung des Bauvorhabens: Best. Wohnhaus Nr. 150 (AGV-Nr.): Renovation / Innenumbau / Umgestaltung Aussengelände / div. Abbrüche im Aussenbereich / Überdachung Sitzplatz Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden: Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. b BauG Gemeinderat Veltheim