Aktuelles

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    Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot
    Mitteilung vom

    Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist der Boden sowohl in Wäldern als auch Fluren und Siedlungsgebieten extrem abgetrocknet. Ausbleibende Niederschläge sowie die anhaltende Trockenheit verschärfen die Gefahr für Wald- und Flurbrände. Das Risiko von Wald- und Flurbränden im ganzen Kantonsgebiet ist daher sehr gross. 

    Gemäss MeteoSchweiz ist in den kommenden Tagen mit anhaltender Trockenheit und stetig steigenden Temperaturen zu rechnen. Die Pegelstände der Fliessgewässer und Seen sind auf einem Tiefststand. Längerfristig sind keine Niederschläge angekündigt.

    Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage beurteilt, sich mit Bundesstellen abgesprochen sowie mit weiteren Kantonen. Aufgrund der erhöhten Risiken und Gefahren für die Bevölkerung sind die bereits gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 BSG angeordneten Massnahmen nicht mehr ausreichend, und es ist notwendig, umgehend ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet zu erlassen. Der Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales hat daher dem Antrag für ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot stattgegeben. Dieses gilt ab Dienstag, 28. Juli, 12 Uhr.

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    Feuerverbot - Bundesfeiertag 01.08.2026
    Mitteilung vom

    Bundesfeier Veltheim

    Samstag, 01. August 2026
     

    Programm

     

    Treffpunkt                                         Schulanlage Veltheim – je nach Witterung in der Mehrzweckhalle

    11.00 Uhr – 14.30 Uhr                     Festwirtschaft STV Turnverein Veltheim

    11.30 Uhr                                         Begrüssung, heimatliche Klänge, Nationalhymne

    11.45 Uhr                                         Festansprache durch Philippe Ramseier, Unternehmer und Stadtrat in Baden

                                                             Anschliessend fröhliches Beisammensein

     

    Das auf den Abend vorgesehene Höhenfeuer beim Begegnungsplatz findet aufgrund der Trockenheit nicht statt.

     

    Jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer, unabhängig ob gross oder klein, wird ein Konsumationsgutschein im Wert von 10 Franken abgegeben.

     

    Das Abbrennen jeglichen Feuerwerks vor und nach dem 1.8.2026 ist strengstens verboten. Wegen Trockenheit gilt dieses Verbot auf dem gesamten Gemeindegebiet 

     

    Freundlich laden ein: Gemeinderat Veltheim und STV Turnverein Veltheim

     

    Komplettes Feuerwerksverbot am Bundesfeiertag 2026

    Der Gemeinderat Veltheim hat mit Beschluss vom 22. Juli 2026 gestützt auf § 16 des Polizeireglements der Gemeinden im Einsatzgebiet der Regionalpolizei Lenzburg für den Bundesfeiertag vom 1. August 2026 ein vollständiges Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet erlassen. Gemäss Polizeireglement wäre das Abbrennen von privatem Feuerwerk der Kategorien F1 bis F3 am Bundesfeiertag grundsätzlich zulässig. Aufgrund der aktuellen Trockenheit wird diese Ausnahme für den 1. August 2026 aufgehoben.  

    Damit ist am 1. August 2026 auf dem gesamten Gemeindegebiet Veltheim das Abbrennen jeglichen Feuerwerks, einschliesslich Raketen, Feuerwerksbatterien, Vulkane, Knallkörper und ähnlicher pyrotechnischer Gegenstände, verboten.

    Bezüglich des Umgangs mit Feuer und Feuerstellen gelten die jeweils aktuellen Vorgaben und Verbote des Kantons Aargau. Die Bevölkerung wird gebeten, die entsprechenden Informationen des Kantons sowie die Hinweise der Gemeinde zu beachten.  

    Widerhandlungen gegen das Feuerwerksverbot können gemäss Ordnungsbussenkatalog mit einer Busse von CHF 200.– geahndet werden. Das Nichtbefolgen behördlicher Anordnungen kann zudem mit einer Busse von CHF 100.– bestraft werden.  

    Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis und die Unterstützung zur Verhinderung von Bränden und Schäden.

    Gemeinderat Veltheim

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    Mitteilungsblatt vom 24.07.2026
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 17.07.2026
    Mitteilung vom
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    Bauarbeiten Werdstrasse ab 10.08.2026
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 10.07.2026
    Mitteilung vom
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    Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung während der Schulsommerferien 2026
    Mitteilung vom

    Ab Montag, 06. Juli 2026, bis und mit Freitag, 07. August 2026, ist der Schalter der Gemeindeverwaltung jeweils nur am Vormittag (08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) geöffnet. Für dringende Fälle kann telefonisch (Telefon bedient nur am Vormittag / 056 463 66 99) ein Termin ausserhalb der genannten Öffnungszeiten vereinbart werden.

    Ab Montag, 10. August 2026, gelten wieder die ordentlichen Schalteröffnungszeiten: vormittags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags am Montag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr, Dienstagnachmittag geschlossen, Mittwoch- und Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet und am Freitagnachmittag geschlossen. 

    Die Gemeindeverwaltung bedankt sich für Ihr Verständnis und wünscht eine schöne Sommerzeit.

     

    Sonnenblume

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    Stelleninserat Stellvertreter/in des Gemeindeschreibers und Leiter/in Einwohnerdienste (50 % – 60 %)
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    Mitteilungsblatt vom 03.07.2026
    Mitteilung vom
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    Trockenheit / Kanton erhöht die Gefahrenstufe per sofort auf Stufe 4 «grosse Waldbrandgefahr»
    Mitteilung vom

    Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Gestützt auf das Brandschutzgesetzes verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten.

    Vertreterinnen und Vertreter der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS AG) haben am Dienstag, 23. Juni 2026, eine erneute Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Sie haben beschlossen, die Gefahrenstufe per 24. Juni um 18.00 Uhr von der Stufe 3 "erheblich" auf die Stufe 4 "gross" zu erhöhen. Der Grund für diesen Entscheid ist die weiter verschärfte Trockenheitssituation und die Prognosen für die kommenden Tage, die weiterhin trockenes Wetter voraussagen. Die hohen Temperaturen erhöhen die Gefahr zusätzlich. Niederschläge, die zu einer Entschärfung der Situation beitragen könnten, sind in den nächsten Tagen nicht zu erwarten.

    Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand:
    Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" verfügt das DGS bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

    Die Gemeinderäte können zudem zusätzliche lokale Verbote für das Siedlungsgebiet oder das Offenland oder Teile davon erlassen.

    Präventive Massnahmen in Siedlungsgebieten:
    Auch im Siedlungsgebiet und im Offenland ist Vorsicht geboten. Für das Grillieren in befestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet (unter anderem Gärten, Schrebergärten oder Terrassen) gilt das Feuer-verbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Folgende Massnahmen sind überall einzuhalten:

    • Keine brennenden Raucherwaren und Zündholzer wegwerfen
    • Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
    • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
    • Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist

    Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern. 

    Die Vertreterinnen und Vertreter des Kantons und der AGV werden die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf eine Anpassung der Gefahrenstufe kommunizieren.

    Nutzung von Gewässern:
    Während Hitze- und Trockenperioden steigt der Druck auf die letzten Rückzugsgebiete von Wassertieren in den Gewässern. Es ist verständlich, dass Menschen und Tiere wie Hund und Pferd die Gewässer ebenfalls gerne nutzen, um sich abzukühlen. Für Wassertiere bieten tiefe Stellen, Grundwasseraufstösse sowie kühle Zuflüsse oft die letzte Überlebenschance. Störungen an diesen Rückzugsorten bedeuten zusätzlichen Stress für die Fische und andere Wassertiere. Deshalb ist die Bevölkerung gebeten, die Rückzugsstellen der Wassertiere zu schonen und diese nicht zum Baden zu nutzen.

    Umgang mit Feuerwerk:
    Das Abbrennen von Feuerwerk ohne Bewilligung ist in der Schweiz nur am 31. Juli und 1. August sowie an Silvester möglich. Auf das Abfeuern von Raketen im Wald ist gänzlich zu verzichten, ebenso auf laute Knallkörper, die Tiere erschrecken. Ab Gefahrenstufe 3 (erhebliche Gefahr) ist auch das Abrennen von Kleinfeuerwerk (Vulkane etc.) im und um den Wald verboten. Lesen Sie die Anleitung des Feuerwerkskörpers aufmerksam und halten Sie die Mindestabstände zu Mensch, Gebäuden und Wäldern ein.