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Ortsbürgergemeindeversammlung 19. Juni 2026
Mitteilung vom -
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Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Salm
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim Zeit: Vom 08.06.2026 – 07.07.2026 während den ordentlichen Bürostunden Einwendungen: Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. Gesuchstellerin: Salm Susanne, Bergmatthof 329, 5106 Veltheim Grundeigentümerin: Dito Lage des Bau-grundstückes: Bergmatthof - Veltheimerberg / Parzelle Nr. 594 Umschreibung des Bauvorhabens: Auslauf für Kühe / nachträgliches Baugesuch Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden: Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. e) BauG. Zustimmung liegt vor. Gemeinderat Veltheim -
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Stelleninserat Leiter/in Steuern (50 - 100 %)
Mitteilung vom - ...
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Einwohnergemeindeversammlung 12. Juni 2026
Mitteilung vomEinwohnergemeindeversammlung 12. Juni 2026
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Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Streit
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim Zeit: Vom 26.05.2026 – 24.06.2026 während den ordentlichen Bürostunden Einwendungen: Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. Gesuchsteller: Streit Hanna und Heinz, Erliweg 39, 5106 Veltheim Grundeigentümer: Dito Lage des Bau-grundstückes: Erlihalde 5 / Parzelle Nr. 245 Umschreibung des Bauvorhabens: Best. Wohnhaus Nr. 213 (AGV-Nr.): Heizung / Parkplätze entlang Erlihalde / 4 Fertiggaragen Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden: - Gemeinderat Veltheim - ...
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