Aktuelles

  • ...
    Ortsbürgergemeindeversammlung 19. Juni 2026
  • ...
    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Salm
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 08.06.2026 – 07.07.2026 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchstellerin:Salm Susanne, Bergmatthof 329, 5106 Veltheim 
    Grundeigentümerin:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Bergmatthof - Veltheimerberg  / Parzelle Nr. 594
    Umschreibung des Bauvorhabens:Auslauf für Kühe / nachträgliches Baugesuch
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. e) BauG. Zustimmung liegt vor.
    Gemeinderat Veltheim 

     

  • ...
    Stelleninserat Leiter/in Steuern (50 - 100 %)
    Mitteilung vom
  • ...
    Mitteilungsblatt vom 05.06.2026
    Mitteilung vom
  • ...
    Mitteilungsblatt vom 29.05.2026
    Mitteilung vom
  • ...
  • ...
    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Streit
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 26.05.2026 – 24.06.2026 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Streit Hanna und Heinz, Erliweg 39, 5106 Veltheim 
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Erlihalde 5 / Parzelle Nr. 245
    Umschreibung des Bauvorhabens:Best. Wohnhaus Nr. 213 (AGV-Nr.): Heizung / Parkplätze entlang Erlihalde / 4 Fertiggaragen
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:-
    Gemeinderat Veltheim 
  • ...
    Mitteilungsblatt vom 22.05.2026
    Mitteilung vom
  • ...
    Mitteilungsblatt vom 15.05.2026
    Mitteilung vom
  • ...
    Mitteilungsblatt vom 08.05.2026
    Mitteilung vom