Aktuelles

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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Fussballclub Veltheim
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 13.05.2024 – 11.06.2024 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:

    Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

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    Gesuchsteller:Fussballclub Veltheim, Schachen 3, 5106 Veltheim
    Grundeigentümer:Ortsbürgergemeinde, 5106 Veltheim
    Lage des Bau-grundstückes:Schachen / Parzelle Nr. 101
    Umschreibung des 
    Bauvorhabens:
    Anpassungen und nachträgliche Baugesuche rund um den bestehenden 
    Fussballplatz
    Gesuche für weitere
    Bewilligungen kantonaler
    oder Eidg. Behörden:
    Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. c und e BauG
      
    Gemeinderat Veltheim 
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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Einwohnergemeinde Veltheim
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 13.05.2024 – 11.06.2024 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:

    Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

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    Gesuchsteller:Einwohnergemeinde Veltheim, v.d. Gemeinderat, 5106 Veltheim
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Schulhausstrasse / Parzelle Nr. 337
    Umschreibung des 
    Bauvorhabens:
    Best. Gebäude Nr. 264 (AGV-Nummerierung) / Mehrzweckhalle und Primar- 
    schulhaus: Änderung Fluchtwegkonzept, Aussentreppe, innere Ausbauten
    Gesuche für weitere
    Bewilligungen kantonaler
    oder Eidg. Behörden:
    Gesuch für eine kantonale Brandschutzbewilligung der AGV, Aarau
      
    Gemeinderat Veltheim 
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    Mitteilungsblatt vom 10.05.2024
    Mitteilung vom
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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Brei
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 06.05.2024 – 04.06.2024 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:

    Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

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    Gesuchsteller:Brei Marcia und Vincencij, Rosenweg 15, 5106 Veltheim
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Rosenweg 15 / Parzelle Nr. 899
    Umschreibung des 
    Bauvorhabens:
    Best. Wohnhaus Nr. 603 (AGV-Nummerierung):
    Teilweise Überdachung Sitzplatz und Seitenwände (Wind- und Regenschutz / Verglasung / nicht allseitig geschlossen)
    Gesuche für weitere
    Bewilligungen kantonaler
    oder Eidg. Behörden:
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    Gemeinderat Veltheim 

     

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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Kohler
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 06.05.2024 – 04.06.2024 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:

    Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

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    Gesuchsteller:Kohler Daniel, Hübelweg 2, 5106 Veltheim
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Hübelweg 2 / Parzelle Nr. 131
    Umschreibung des 
    Bauvorhabens:
    Best. MFH Nr. 375 (AGV-Nummerierung):
    Seitliche Balkonverglasung, 9. OG
    Gesuche für weitere
    Bewilligungen kantonaler
    oder Eidg. Behörden:
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    Gemeinderat Veltheim 
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    Mitteilungsblatt vom 03.05.2024
    Mitteilung vom
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    Gemeinde Veltheim - Stelleninserat Leiter/in Steuern / Pensum 50 - 100 %
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 26.04.2024
    Mitteilung vom
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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Huckle
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 22.04.2024 – 21.05.2024 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:

    Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

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    Gesuchsteller:Huckle Christoph und Sabina, Unterm Aspalter 22, 5106 Veltheim
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Unterm Aspalter 22 / Parzelle Nr. 913

    Umschreibung des Bauvorhabens:

    Gesuche für weitere 

    Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden: 

     

    Gemeinderat Veltheim

    Best. Wohnhaus Nr. 580 (AGV-Nummerierung):

    Installation Klimaaussengerät

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    Mitteilungsblatt vom 19.04.2024
    Mitteilung vom