Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Kohler

Mitteilung vom
Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
Zeit:Vom 06.05.2024 – 04.06.2024 während den ordentlichen Bürostunden 
Einwendungen:

Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

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Gesuchsteller:Kohler Daniel, Hübelweg 2, 5106 Veltheim
Grundeigentümer:Dito
Lage des Bau-grundstückes:Hübelweg 2 / Parzelle Nr. 131
Umschreibung des 
Bauvorhabens:
Best. MFH Nr. 375 (AGV-Nummerierung):
Seitliche Balkonverglasung, 9. OG
Gesuche für weitere
Bewilligungen kantonaler
oder Eidg. Behörden:
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Gemeinderat Veltheim