Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Brei

Mitteilung vom
Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
Zeit:Vom 06.05.2024 – 04.06.2024 während den ordentlichen Bürostunden 
Einwendungen:

Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

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Gesuchsteller:Brei Marcia und Vincencij, Rosenweg 15, 5106 Veltheim
Grundeigentümer:Dito
Lage des Bau-grundstückes:Rosenweg 15 / Parzelle Nr. 899
Umschreibung des 
Bauvorhabens:
Best. Wohnhaus Nr. 603 (AGV-Nummerierung):
Teilweise Überdachung Sitzplatz und Seitenwände (Wind- und Regenschutz / Verglasung / nicht allseitig geschlossen)
Gesuche für weitere
Bewilligungen kantonaler
oder Eidg. Behörden:
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Gemeinderat Veltheim