Aktuelles

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    Lehrstelle 2027 - Kaufmann/-Frau EFZ Öffentliche Verwaltung
    Mitteilung vom
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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Dzik
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 22.06.2026 – 21.07.2026 während den ordentlichen Bürostunden
    Einwendungen:

    Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

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    Gesuchsteller:Dagmara Dzik und Daniel Thommen, Eschfeldstrasse 3, 6312 Steinhausen
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Parzelle Nr. 726 / Aareweg 11
    Umschreibung des Bauvorhabens:Abbruch best. Wohnhaus Nr. 291 (AGV-Nr.) / Neubau Mehrfamilienhaus
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:--
    Gemeinderat Veltheim 
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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Lauber
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 15.06.2026 – 14.07.2026 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchsteller:Lauber Monika, Aeschbordweg 1, 5107 Schinznach-Dorf
    Grundeigentümer:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Parzelle Nr. 760 / Schlossweg 16
    Umschreibung des Bauvorhabens:Best. Wohnhaus Nr. 303 (AGV-Nr.): Wohnraumerweiterung EG / Umbau im Gebäudeinnern / Garten: Sichtschutzwand, Gartenhaus, Gartenumgestaltung
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:--
    Gemeinderat Veltheim 
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    Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 14.06.2026
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt vom 12.06.2026
    Mitteilung vom
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    Ortsbürgergemeindeversammlung 19. Juni 2026
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    Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Salm
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
    Zeit:Vom 08.06.2026 – 07.07.2026 während den ordentlichen Bürostunden 
    Einwendungen:Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Gesuchstellerin:Salm Susanne, Bergmatthof 329, 5106 Veltheim 
    Grundeigentümerin:Dito
    Lage des Bau-grundstückes:Bergmatthof - Veltheimerberg  / Parzelle Nr. 594
    Umschreibung des Bauvorhabens:Auslauf für Kühe / nachträgliches Baugesuch
    Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. e) BauG. Zustimmung liegt vor.
    Gemeinderat Veltheim 

     

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    Stelleninserat Leiter/in Steuern (50 - 100 %)
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    Mitteilungsblatt vom 05.06.2026
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    Mitteilungsblatt vom 29.05.2026
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