Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19.12.1958 (SVG) und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 05.09.1979 (SSV) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
- Einführung Tempo-30-Zone auf bestehenden Strassen
- Zonensignalisation: Tempo-30-Zone
- Markierungen: "Zone-30", "30", Rechtsvortritte und Führungslinien
- Bereich gemäss detaillierten Auflageplänen / Gehren, Gehrenweg / Vorerli, Erliweg, Erlihalde, Erligasse, Winkelmattweg, 
   Erlibachweg, Leuenmattweg, Vorerliweg
- Auflageakten: Konzeptbericht sowie Situations- und Massnahmenpläne 1:500, datiert vom 24.10.2025
Die Unterlagen können vom Montag, 03.11.2025 bis Dienstag, 02.12.2025 zu den regulären Schalteröffnungs-zeiten in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Website der Gemeinde Veltheim unter www.veltheim.ch aufgeschaltet bzw. einsehbar.
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind während der Auflagefrist vom 03.11.2025 bis 02.12.2025 schriftlich beim Gemeinderat Veltheim einzureichen.  Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach der erfolgten Signalisation rechtskräftig.
 
Gemeinderat Veltheim
 
 
 
 
 
 
