Aktuelles

  • ...
    Mitteilungsblatt vom 05.04.2024
    Mitteilung vom
  • ...
    Mitteilungsblatt vom 28.03.2024
    Mitteilung vom
  • ...
    Aktion Eingeladen Kanton Aargau
    Mitteilung vom

    Mit der Aktion Eingeladen heisst der Kanton Aargau Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger herzlich 
    willkommen. Vom 1. April 2024 bis 31. Dezember 2025 haben sie die Gelegenheit, rund 60 Mu-
    seen, Schlösser und Ausstellungshäuser in Ihrer neuen Wohnregion gratis zu entdecken. Unter 
    www.eingeladen.ch sind alle Informationen zur Teilnahme sowie Übersetzungen in verschiedenen 
    Sprachen zu finden. 

  • ...
    Informationen Regionale Oberstufe Möriken-Wildegg
  • ...
    Mitteilungsblatt vom 22.03.2024
    Mitteilung vom
  • ...
    Mitteilungsblatt vom 15.03.2024
    Mitteilung vom
  • ...
    Mitteilungsblatt vom 08.03.2024
    Mitteilung vom
  • ...
    Mitteilungsblatt vom 01.03.2024
    Mitteilung vom
  • ...
    Kick Off für's Stadtfest 2026 in's Salzhaus Brugg am 21. März 2024
    Kick Off Flyer Stadtfest 2026
    Mitteilung vom
  • ...
    Bewilligungsverfahren nach Waldgesetzgebung - Gemeinden Villnachern, Schinznach, Veltheim und Auenstein
    Mitteilung vom

    Der gemeinnützige Verein Life4me.plus beabsichtigt, am 16. Juni 2024 den Aare Lauf 2024 durchzuführen. Der Halbmarathon geht von Brugg nach Aarau, der 10 Km Lauf von Auenstein nach Aarau und der Team-Staffellauf verläuft im Halbmarathon.

    Das Laufgelände befindet sich auf den Waldgebieten/Flussgebieten der Gemeinden Villnachern, Schinznach, Veltheim und Auenstein. Erwartet werden etwa 500 Läuferinnen und Läufer.  

    Gemäss aargauischer Waldgesetzgebung wird das Gesuch vom 26. Februar bis 27. März 2024 während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf den Gemeindekanzleien der Gemeinden Villnachern, Schinz­nach, Veltheim und Auenstein öffentlich aufgelegt (siehe auch www.veltheim.ch). Wer ein schutzwürdiges, eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Ge­meinderat der jeweiligen Gemeinde Einsprache erheben. Die Einsprache hat schriftlich zu er­folgen und muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.


    Gemeinderat Veltheim