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Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Brei
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim Zeit: Vom 06.05.2024 – 04.06.2024 während den ordentlichen Bürostunden Einwendungen: Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
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Gesuchsteller: Brei Marcia und Vincencij, Rosenweg 15, 5106 Veltheim Grundeigentümer: Dito Lage des Bau-grundstückes: Rosenweg 15 / Parzelle Nr. 899 Umschreibung des
Bauvorhabens:Best. Wohnhaus Nr. 603 (AGV-Nummerierung):
Teilweise Überdachung Sitzplatz und Seitenwände (Wind- und Regenschutz / Verglasung / nicht allseitig geschlossen)Gesuche für weitere
Bewilligungen kantonaler
oder Eidg. Behörden:-- Gemeinderat Veltheim -
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Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Kohler
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim Zeit: Vom 06.05.2024 – 04.06.2024 während den ordentlichen Bürostunden Einwendungen: Gegen diese Baugesuche kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
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Gesuchsteller: Kohler Daniel, Hübelweg 2, 5106 Veltheim Grundeigentümer: Dito Lage des Bau-grundstückes: Hübelweg 2 / Parzelle Nr. 131 Umschreibung des
Bauvorhabens:Best. MFH Nr. 375 (AGV-Nummerierung):
Seitliche Balkonverglasung, 9. OGGesuche für weitere
Bewilligungen kantonaler
oder Eidg. Behörden:-- Gemeinderat Veltheim - ...
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Gemeinde Veltheim - Stelleninserat Leiter/in Steuern / Pensum 50 - 100 %
Mitteilung vom - ...
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Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Huckle
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim Zeit: Vom 22.04.2024 – 21.05.2024 während den ordentlichen Bürostunden Einwendungen: Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
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Gesuchsteller: Huckle Christoph und Sabina, Unterm Aspalter 22, 5106 Veltheim Grundeigentümer: Dito Lage des Bau-grundstückes: Unterm Aspalter 22 / Parzelle Nr. 913 Umschreibung des Bauvorhabens:
Gesuche für weitere
Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:
Gemeinderat Veltheim
Best. Wohnhaus Nr. 580 (AGV-Nummerierung):
Installation Klimaaussengerät
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Gemeinde Veltheim - Stelleninserat Mitarbeiter/in Gemeindebauamt
Mitteilung vom - ...