Öffentliche Auflage eines Baugesuches - Einwohnergemeinden Auenstein und Veltheim sowie REWAS Schenkenbergertal

Mitteilung vom
Ort:Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim
Zeit:Vom 07.07.2025 – 05.08.2025 während den ordentlichen Bürostunden 
Einwendungen:Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
Gesuchsteller:Gemeinden Auenstein und Veltheim sowie REWAS Schenkenbergertal, v.d. Gemeinderat Auenstein, Schürmatt 1, 5105 Auenstein
Grundeigentümer:Parzelle Nr. 721: Kobel Jamin, In der Au 1, 5105 Auenstein; Parzelle Nr. 722: Kirchhofer Rolf, Mühlemattweg 33, 5106 Veltheim; Div. Parzellen: Staat Aargau, Aarau
Lage des Bau-grundstückes:Auschache / div. Parzellen
Umschreibung des Bauvorhabens:Best. Abwasserpumpwerk Nr. 399 (AGV-Nr.): Umbau und Erweiterung best. Abwasserpumpwerk mit neuer Druckleitung unter der Aare zur ARA Langmatt in Wildegg / Neubau Betriebsgebäude
Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden:Zustimmung Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, im Sinne von § 63 Abs. 1, lit. c und e BauG
Gemeinderat Veltheim