Feuerverbot - Bundesfeiertag 01.08.2026

Mitteilung vom

Bundesfeier Veltheim

Samstag, 01. August 2026
 

Programm

 

Treffpunkt                                         Schulanlage Veltheim – je nach Witterung in der Mehrzweckhalle

11.00 Uhr – 14.30 Uhr                     Festwirtschaft STV Turnverein Veltheim

11.30 Uhr                                         Begrüssung, heimatliche Klänge, Nationalhymne

11.45 Uhr                                         Festansprache durch Philippe Ramseier, Unternehmer und Stadtrat in Baden

                                                         Anschliessend fröhliches Beisammensein

 

Das auf den Abend vorgesehene Höhenfeuer beim Begegnungsplatz findet aufgrund der Trockenheit nicht statt.

 

Jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer, unabhängig ob gross oder klein, wird ein Konsumationsgutschein im Wert von 10 Franken abgegeben.

 

Das Abbrennen jeglichen Feuerwerks vor und nach dem 1.8.2026 ist strengstens verboten. Wegen Trockenheit gilt dieses Verbot auf dem gesamten Gemeindegebiet 

 

Freundlich laden ein: Gemeinderat Veltheim und STV Turnverein Veltheim

 

Komplettes Feuerwerksverbot am Bundesfeiertag 2026

Der Gemeinderat Veltheim hat mit Beschluss vom 22. Juli 2026 gestützt auf § 16 des Polizeireglements der Gemeinden im Einsatzgebiet der Regionalpolizei Lenzburg für den Bundesfeiertag vom 1. August 2026 ein vollständiges Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet erlassen. Gemäss Polizeireglement wäre das Abbrennen von privatem Feuerwerk der Kategorien F1 bis F3 am Bundesfeiertag grundsätzlich zulässig. Aufgrund der aktuellen Trockenheit wird diese Ausnahme für den 1. August 2026 aufgehoben.  

Damit ist am 1. August 2026 auf dem gesamten Gemeindegebiet Veltheim das Abbrennen jeglichen Feuerwerks, einschliesslich Raketen, Feuerwerksbatterien, Vulkane, Knallkörper und ähnlicher pyrotechnischer Gegenstände, verboten.

Bezüglich des Umgangs mit Feuer und Feuerstellen gelten die jeweils aktuellen Vorgaben und Verbote des Kantons Aargau. Die Bevölkerung wird gebeten, die entsprechenden Informationen des Kantons sowie die Hinweise der Gemeinde zu beachten.  

Widerhandlungen gegen das Feuerwerksverbot können gemäss Ordnungsbussenkatalog mit einer Busse von CHF 200.– geahndet werden. Das Nichtbefolgen behördlicher Anordnungen kann zudem mit einer Busse von CHF 100.– bestraft werden.  

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis und die Unterstützung zur Verhinderung von Bränden und Schäden.

Gemeinderat Veltheim