Mitteilung vom
| Ort: | Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5106 Veltheim |
| Zeit: | Vom 22.06.2026 – 21.07.2026 während den ordentlichen Bürostunden |
| Einwendungen: | Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Veltheim, 5106 Veltheim, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. --------- |
| Gesuchsteller: | Dagmara Dzik und Daniel Thommen, Eschfeldstrasse 3, 6312 Steinhausen |
| Grundeigentümer: | Dito |
| Lage des Bau-grundstückes: | Parzelle Nr. 726 / Aareweg 11 |
| Umschreibung des Bauvorhabens: | Abbruch best. Wohnhaus Nr. 291 (AGV-Nr.) / Neubau Mehrfamilienhaus |
| Gesuche für weitere Bewilligungen kantonaler oder Eidg. Behörden: | -- |
| Gemeinderat Veltheim |
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