Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt. Zuständig ist die KESB am aktuellen Wohnsitz der Person, deren Handlungsfähigkeit bescheinigt werden soll. Zuständig für Veltheim ist:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Brugg (KESB)

Familiengericht Brugg
Untere Hofstatt 4
5200 Brugg