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Wespen- und Schädlingsbekämpfung

Bekämpfung von Insekten und anderen Hausschädlingen

Sehr geehrte Damen und Herren

Nachfolgende Informationen sollen sie im Fall von betroffenem Schädlingsbefall informieren und ihnen helfen.

 

Gesetzliche Bestimmungen

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt seit dem 1. Juli 2007 in Art. 1 der VFB-S1 zwingend vor, dass Personen die Wespen oder ander e Insekten und Hausschädlinge im Auftrage von Drittpersonen bekämpfen eine spezielle Ausbildung absolvieren müssen.

Der Kurs wird mit einem Fachausweis abgeschlossen. Ohne diesen Fachausweis dürfen im Auftrag keine Wespen, Hornissen, Bienen oder andere Hausschädlinge mehr bekämpft werden.

http://www.admin.ch/ch/d/as/2005/3433.pdf

Weitere Informationen unter

http://www.bag.admin.ch./themen/chemikalien/00253/01367/01368/index.html?lang=de

 

Situation in Schinznach, Schinznach-Bad und Veltheim

Weil die Bekämpfung der vorerwähnten Schädlinge nicht in die Aufgaben der Gemeinden fällt,

führen weder die Feuerwehr Schenkenbergertal, die Angestellten der Technischen Betriebe und Bauämter noch die für das Schenkenbergertal tätigen Imker solche Aufträge durch. Selbstverständlich sind Bienenschwärme keine Schädlinge, deshalb sind die nicht zu bekämpfen und von einem Imker gemäss Schwarmfängerliste unter folgendem Link

http://www.bienen-ag.ch/index.php/benutzer-anpassen/news-a-tipps/13-unteres-aaretal/150-schwarmfang

bei Bedarf entfernen zu lassen.

 

Wespen sind keine Schädlinge

Bevor Sie sich zur Beseitigung des Nestes entschliessen bedenken Sie, dass Wespen zur

Aufzucht ihrer Brut Futter in Form von erbeuteten Insekten benötigen. Im Naturhaushalt

nehmen sie daher eine wichtige Stellung ein. Zu ihrer Beute gehören Spinnen, andere

Hautflügler, verschiedene Fliegenarten, Heuschrecken, Raupen und Blattwespenlarven. Für uns

nützlich sind sie insbesondere durch das Vertilgen von Forst- und Baumschädlingen und von

gewissen lästigen Fliegenarten. Grosse Völker erbeuten pro Tag bis zu 500 Gramm Insekten!

Wespen, die ausserhalb des Nestbereiches nach Nahrung oder Baumaterial suchen, sind nicht

angriffslustig. Dies gilt auch für Wespen, die sich bei Dunkelheit in hell erleuchtete Zimmer verirren. Wird das Licht gelöscht und das Fenster geöffnet, fliegen sie innerhalb kurzer Zeit ins

Freie.

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1 Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung (VFB-S) vom 28. Juni

2005; SR 814.812.32

 

Generell gilt!

Wespen stechen nur, wenn man sie drückt, festhält oder sich an ihrem Nest zu schaffen macht.

Meiden Sie die Umgebung eines Nestes und bewahren Sie beim Anflug von Wespen Ruhe, so

werden Sie kaum gestochen.

 

Bekämpfung

Selbst ist die Frau / der Mann

Wespennester können mit einem Wespenspray (keinen Insektenspray verwenden), welcher in jeder Drogerie gekauft werden kann, selber beseitigt werden. Der Wespenspray ist am frühen Morgen oder späten Abend (nach dem Eindunkeln), wenn es kühl ist, einzusetzen. Dann sind die meisten Wespen im Nest. Den ganzen Spray gebrauchen und am nächsten Tag das Nest in einem Plastiksack oder mit dem Staubsauger entsorgen.

Bitte beachten Sie aber, dass die Bekämpfung eines Wespennestes nicht ganz harmlos ist und mit gesundheitlichen Risiken (Dämpfe des Wespensprays und Wespenstiche) verbunden sein kann.

 

In Ihrem Auftrag durch Drittpersonen

Wie eingangs erwähnt, dürfen nur Personen mit dem entsprechenden Fachausweis Wespen oder

andere Hausschädlinge bekämpfen.

 

Adressen von Firmen für die Insektenbekämpfung

Eine Adresse finden sie unter

www.faltenwespe.ch

www.fsd-vss.ch

 

Empfehlungen

Erkundigen Sie sich immer, ob die Person im Besitze des entsprechenden Fachausweises ist.

Klären Sie vor der Auftragserteilung den Preis ab.

 Die Kosten zur Entfernung eines Wespennestes in Storenkästen oder im Dachgebälk gehen zu Lasten des Liegenschaftsbesitzers. Vor der Auftragsvergabe muss dieser wenn immer möglich informiert werden.

Freundliche Grüsse

Feuerwehr Schenkenbergertal

Kommandant

Hptm Michael Maeder