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Todesfall

Todesfall zu Hause
Zuerst ist unverzüglich ein Arzt aufzubieten. Stellt dieser den Tod fest, ist der Todesfall der Gemeindekanzlei (Tel. 056 463 66 99) anzuzeigen, welche die Einsargung, den Transport und die Beisetzung organisiert. Ärztliche Todesbescheinigung und allenfalls das Familienbüchlein sind zur Besprechung innert 2 Tagen seit Todesfall mitzubringen.

Todesfall im Spital oder Heim
Die Spital-, Klinik- oder Heimverwaltung besorgt die notwendigen Formalitäten und lässt eine Todesbescheinigung ausstellen. Die Gemeindekanzlei des Wohnortes der verstorbenen Person ist innert 2 Tagen seit Todesfall zu informieren. Diese ist für die Einsargung, den Transport und die Organisation der Bestattung zuständig.

Todesfall infolge eines Unfall oder Suizid
Notfallarzt (Tel. 0800 401 501) und Polizei (Tel. Nr. 117) benachrichtigen. Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen und Suiziden, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden.

 

Meldung bei der Gemeinde

 
Folgende Unterlagen sind (falls vorhanden) der Gemeindekanzlei, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 056 463 66 99), mitzubringen:

  • Todesbescheinigung (nur bei Todesfall zu Hause) (Original)
  • bei Schweizern:
    - Familienbüchlein
    - Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein)
  • bei Ausländern:
  • - Ausländerausweis

Folgende Fragen sind mit der Gemeindekanzlei zu klären:

  • Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
  • Ort und Zeit der Bestattung
  • Veranlassung der Überführung ins Krematorium bzw. den Friedhof Umiken
  • Bestimmung des Grabes:

- Reihengrab für Erdbestattungen
- Reihengrab für Urnen
- Gemeinschaftsgrab

  • Ernennung eines Erbenvertreters
  • Information des finanziellen Beitrags der Gemeinde an Bestattungs- und Transportkosten