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Wasser und Abwasser

Wasserversorgung

 
Kein anderes Element auf Erden verkörpert den Inbegriff des Lebens natürlicher als das Wasser. Wasser belebt, beruhigt, nährt, erhält und erfrischt!

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Ohne Wasser ist kein Leben möglich. Wasser ist unentbehrlich für Mensch, Tier und Pflanzen und eine gute Wasserversorgung ist eine wichtige Voraussetzung für eine intakte Wirtschaft, die Hygiene und die Gesundheit.

Der Wasserversorgung Veltheim obliegt die Versorgung der Bevölkerung mit Trink- und Brauchwasser sowie die Bereitstellung von Löschwasser.

Brunnenmeister
Werner Tischler
Tel.: 079 640 87 23

Anschlussgebühr (exkl. MWST):
§ 20: Die Anschlussgebühr pro m2 anrechenbare Bruttogeschossfläche beträgt Fr. 30.--
§ 20: Die Anschlussgebühr pro m3 Gebäudevolumen beträgt Fr. 3.--
§ 20: Die Anschlussgebühr pro m3 Nettoinhalt beträgt Fr. 20.--

Benutzungsgebühren (Wasserzins) (exkl. MWST):
§ 25: Die Grundgebühr pro m3 Nennwert beträgt Fr. 10.--
§ 26: Die Verbrauchsgebühr pro m3 Wasserbezug beträgt Fr. 1.00
Weiter Informationen entnehmen Sie dem Wasserreglement und dem Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen vom 25.11.2016.

Grundgebühr:
§ 25 Die Grundgebühr bemisst sich nach dem Nennwert des Wasserzählers. Die Mietgebühr desselben ist darin eingeschlossen. Der Preis pro m3 wird in Anhang 1 festgelegt.

Der Nennwert entspricht der stündlichen Leistungsfähigkeit des Was­ser­zählers:
3/4 "    Durchmesser entspricht    5 m3 / h
1 "       Durchmesser entspricht    7 m3 / h
1 1/4 " Durchmesser entspricht  10 m3 / h
1 1/2 " Durchmesser entspricht  20 m3 / h
2 "       Durchmesser entspricht 30 m3 / h

Wasserhärte 19 fH

Abwasserversorgung

 
Die Reinigung von verschmutztem Abwasser ist eine zwingende Voraussetzung, um die Gewässerökosysteme langfristig zu erhalten.

Abwasser ist das durch häuslichen, industriellen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch veränderte Wasser; darunter fällt auch das von versiegelten Flächen abfliessende Niederschlagswasser.

Verschmutztes Abwasser ist Abwasser, das ein Gewässer, in das es gelangt, verunreinigen kann; deshalb muss es vor der Einleitung in ein Gewässer behandelt werden. Demgegenüber kann nicht verschmutztes Abwasser, wie Dachwasser und Regenwasser von wenig befahrenen Verkehrswegen, meist unbehandelt versickern.

Anschlussgebühr (exkl. MWST):
§ 30.1: Die Anschlussgebühr beträgt für alle Bauten:
a) Fr. 50.-- pro m2 der gesamten Gebäudegrundfläche und für in die Kanalisation entwässerte Hartflächen über 30 m2
b) Fr. 40.- pro m2 Geschossfläche / mind. Fr. 3500.-- pro Wohnung.
§ 30.3: Die Anschlussgebühr pro m3 Gebäudevolumen beträgt Fr. 10.--
§ 30.4: Die Anschlussgebühr pro m3 Nettoinhalt beträgt Fr. 30.--


Benutzungsgebühren (exkl. MWST):
§ 35: Grundgebühr:
a) Gebäudegrundfläche multipliziert mit Fr. 1.-- pro m2
b) entwässerte Hartflächen über 30 m2 multipliziert mit Fr. -.65 pro m2
§ 36.1: Die Verbrauchsgebühr pro m3 Frischwasserverbrauch beträgt Fr. 1.20
Weiter Informationen entnehmen Sie dem Abwasserreglement und dem Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen vom 25.11.2016.