Mitteilungsblatt 2021
- Mitteilungsblatt Nr. 54 vom 23.12.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 53 vom 17.12.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 52 vom 13.12.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 51 vom 10.12.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 50 vom 10.12.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 49 vom 03.12.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 48 vom 26.11.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 47 vom 19.11.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 46 vom 12.11.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 45 vom 05.11.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 44 vom 29.10.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 43 vom 22.10.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 42 vom 15.10.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 41 vom 08.10.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 40 vom 01.10.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 39 vom 24.09.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 38 vom 17.09.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 37 vom 10.09.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 36 vom 03.09.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 35 vom 27.08.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 34 vom 20.08.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 33 vom 13.08.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 32 vom 06.08.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 31 vom 30.07.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 30 vom 23.07.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 29 vom 16.07.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 28 vom 09.07.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 27 vom 02.07.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 26 vom 25.06.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 25 vom 18.06.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 24 vom 11.06.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 23 vom 04.06.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 22 vom 28.05.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 21 vom 21.05.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 20 vom 14.05.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 19 vom 07.05.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 18 vom 30.04.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 17 vom 23.04.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 16 vom 16.04.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 15 vom 09.04.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 14 vom 01.04.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 13 vom 26.03.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 12 vom 19.03.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 11 vom 12.03.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 10 vom 05.03.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 9 vom 26.02.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 8 vom 19.02.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 7 vom 12.02.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 6 vom 05.02.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 5 vom 29.01.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 4 vom 22.01.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 3 vom 15.01.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 2 vom 15.01.2021
- Mitteilungsblatt Nr. 1 vom 08.01.2021
- Das Mitteilungsblatt erscheint wöchentlich und wird an alle Haushaltungen der Gemeinde verteilt.
- Das Mitteilungsblatt erscheint am Freitag. Redaktionsschluss ist der vorangehende Montag um 17.00 Uhr. Später bei der Gemeindeverwaltung eintreffende Beiträge werden erst in der Folgewoche publiziert.
Zugang für Dritte
- Zum Mitteilungsblatt haben folgende Personenkreise Zugang (Vorrang gemäss nachfolgender Auflistung):
- alle Behörden und die Gemeindeverwaltung Veltheim;
- staatliche Stellen, selbständige Staatsanstalten und Institutionen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts;
- die aargauischen Landeskirchen und deren Ortskirchen;
- Verbände, Vereine und andere Organisationen, denen die Gemeinde angehört;
- Juristische Personen gemäss Art. 52 ff. ZGB (Vereine und Stiftungen) mit Sitz in Veltheim;
- Genossenschaften mit Sitz in Veltheim.
- Die Auflistung bezieht sich mit Ausnahme der Genossenschaften auch auf analoge Organisationen aus den Nachbargemeinden und der Region Schenkenbergertal sowie der Gemeinde Scherz, sofern diese Gemeinden Gegenrecht halten.
- In eingeschränkter Art und Weise haben auch in Veltheim angemeldete Privatpersonen sowie in Veltheim domizilierte Gewerbebetriebe Zugang zum Mitteilungsblatt.
Verantwortlichkeiten
- Verantwortlich für die Redaktion ist der Gemeindeschreiber, im Verhinderungsfall dessen Stellvertretung. Die Redaktion entscheidet unter Beachtung der Vorrangsverhältnisse über die Reihenfolge der Beiträge. Sie kann bezüglich Beitragslänge nach Rücksprache mit der um Publikation ersuchenden Person Einschränkungen vornehmen, wenn dies die Platzverhältnisse im Mitteilungsblatt erfordern.
- Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der ihr in Auftrag gegebenen Beiträge, soweit sie nicht auf Übertragungsfehlern beruhen.
- Die um Publikation ersuchende Person gibt in ihrem Beitrag an, für welche Organisation sie den Beitrag einreicht, ihren Namen und wo sie oder eine andere verantwortliche Person allenfalls kurzfristig für Rücksprachen erreichbar ist. Ausserdem ist anzugeben, in welcher Ausgabe der Beitrag erscheinen soll.
Inhalt
- Die Beiträge sind möglichst kurz und klar schriftlich und unter Einhaltung der Anstandsregeln zu formulieren und der Redaktion wenn möglich auf elektronischem Weg zu übermitteln. Wiederholungen, Anrede- und Schlussfloskeln sind zu vermeiden. Bei wichtigen Anlässen ist eine kurze Voranzeige statthaft. Sonst erscheinen Beiträge in der Regel nur einmal. Pro Erscheinungsdatum ist der Redaktion eine Textvorlage einzureichen. Ein Anspruch auf den Druck von Signeten, Sujets und dergleichen besteht nicht, kann jedoch je nach den Platzverhältnissen im Mitteilungsblatt berücksichtigt werden.
- Unzulässig sind die Wahlpropaganda für Parteien und Kandidaten sowie Abstimmungspropaganda auf Bundes-, Kantons- und Bezirksebene.
- Zulässig sind die Wahl- und Abstimmungspropaganda für Parteien, Gruppierungen und Kandidaten auf kommunaler Ebene der Gemeinde Veltheim.
- Publikationen von ortsansässigen Gewerbebetrieben und Kleinanzeigen oder Beiträge von Privatpersonen werden aufgenommen und im jeweils letzten Mitteilungsblatt pro Monat mittels eines andersfarbigen Einlageblattes veröffentlicht. Die Publikationsanträge müssen bis spätestens am 15. Tag des Monats bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
Diese Regelungen werden ab Mai 2010 angewendet.
Gemeinderat Veltheim