Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien

Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien

Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden in der Gemeindekanzlei ausgestellt.

Unterschriftsbeglaubigungen

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig
  • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z.B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis)

Die Gebühr für die Ausstellung einer Unterschriftenbeglaubigung beträgt CHF 20.00 (§ 23 Abs. 1c RMV)

Beglaubigung von Kopien

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Das Originaldokument muss mitgebracht werden
  • Die Gemeindekanzlei wird eine Farbkopie davon erstellen und diese beglaubigen

Die Gebühr für die Ausstellung einer beglaubigten Kopie beträgt CHF 10.00 für die erste und CHF 5.- für jede weitere Seite (§ 6 Abs. 1b Dekret über den Notariatstarif)